In der Regel keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit (Notwendigkeit der Umsetzung der Investitionssumme samt Zinsen, Kosten und Gewinnmarge über die ganze Vertragsdauer)
Fristansetzung mit Kündigungsandrohung analog OR 257d (Miete)
Ansicht noch nicht gefestigt
Ohne Nichterfüllungsabrede im Vertrag
Anwendung der Normen von OR 107 ff. zur nicht oder nicht gehörigen Erfüllung
Mangelhaftes Leasingobjekt
Vertragliche Mängelfolgen
Absenz einer vertraglichen Regelung zu den Mängelfolgen
Anwendung von OR 107 ff. zur nicht oder nicht gehörigen Erfüllung
Dahinfallen Leasingvertrag
Jederzeitige Kündigung des Leasingvertrags aus wichtigen Gründen
Konsumenten-Leasing (Mobilien-Leasing)
Zwingende analoge Anwendung von OR 266k, wonach der Mieter den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das Ende einer dreimonatigen Mietdauer auflösen kann, ohne dass der Vermieter eine Entschädigung verlangen kann
Gemäss BGE 4A.404/2008 vom 18.12.2008, Erw. 5.6.3.2.2 kann der Leasinggeber in einem solchen Fall keine Nachzahlungen über die Leasingraten hinaus verlangen, die den Leasingnehmer von einer vorzeitigen Kündigung abhalten könnten
Gemäss Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 16.12.2016 (NP160007) kann der Leasinggeber bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe eine Entschädigung für die Fahrzeugentwertung verlangen (Praxisänderung)