Verzug des Leasingnehmers
- Pflicht, den vereinbarten Leasingzins an den vorgesehenen Terminen zu bezahlen
- Praxis: Leasingzins = Verfalltagsgeschäft (> Verzugszinspflicht ohne Mahnung)
- Rechte des Leasinggebers nach OR 102 ff.
Privatpersonen als Leasingnehmer
- Betreibung auf Pfändung
- Betreibungsbegehren | forderungseinzug.ch
- Pfändung | forderungseinzug.ch
Unternehmen als Leasingnehmer
- Betreibung auf Konkurs
- Konkurs | forderungseinzug.ch