Individuell konkrete Verhaltensbeurteilung je nach Vorgehen der Konkursverwaltung (Eintritt oder Nichteintritt in den Leasingvertrag [vgl. SchKG 211]; Prüfung Rückbehaltungsrecht des Leasingnehmers zur Sicherstellung von Ansprüchen
Rechtliche Informationen zum Leasingvertrag