Pflicht des Leasinggebers zur Gewährleistung analog des Vermieters
Finanzierungsleasing: Beschränkung der Rechtsgewährleistungsansprüche auf die Ansprüche des Leasinggebers gegenüber dem Verkäufer / Hersteller
Sachgewährleistung
Prüfungspflicht für das vom Verkäufer / Hersteller gelieferte Leasingobjekt wird in der Praxis dem Leasingnehmer überbunden
Annahmeverweigerung und Anzeigepflicht bei mangelhaftem Leasingobjekt
Überwachung der Leasingsache (auch wegen der Nähe zum Objekt) durch den Leasingnehmer
Haftungsfall
Fehlende Haftungsfall-Nähe des Leasinggebers bei Sachmängeln des Leasing-Objekts > Freizeichnung + Themenzuweisung an Leasingnehmer (siehe nachfolgend)
Rechtsverfolgung durch Leasingnehmer / Methoden in der Praxis
Abtretung der Gewährleistungsansprüche an den Leasingnehmer
Prozessführungsermächtigung (Stellvertretung und / oder Prozessvollmacht)
Begünstigungsklausel zG Leasingnehmer im Kaufvertrag bzw. Werkvertrag zwischen Verkäufer / Hersteller und Leasinggeber
Schadenersatzansprüche vs. Lieferant / Hersteller
Abtretung der Schadenersatzansprüche des Leasinggebers vs. Verkäufer / Hersteller an den Leasingnehmer notwendig, sofern und soweit im Erwerbsgeschäft keine Begünstigungsklausel zG des Leasingnehmers besteht (= echter Vertrag zugunsten eines Dritten [Leasingnehmer; OR 112 Abs. 2]