Leasing, bei dem der Leasingeber eine bewegliche Sache für eine kurze, unter der Amortisationszeit liegende Dauer an den Leasingnehmer zum Gebrauch überlässt
Zulässigkeit
Ja
Qualifikation oft als Miete
Funktion
Leasinggeber
Mehrmaliges Leasing
Leasingnehmer
Überbrückung kurzfristiger Investitionsengpässe oder Überbrückung der Zeit bis zur Ablieferung einer Neuanlage