Konsumgüter-Leasing
Definition
- Leasing, bei dem bewegliche Sachen an Privatpersonen gestaffelte Entschädigung (Leasingraten) zum Gebrauch überlassen werden
Zulässigkeit
Funktion
- Erschwingliche Beschaffung von Konsumgüter durch ratenweise „Amortisationszahlungen“ (Leasingraten)
- Ohne Leasing könnte der Autoabsatz in der vorhandenen Grössenordnung gar nicht bewerkstelligt werden
Charakteristik
- Verschiedene Anforderungen an Anbieter (Leasinggesellschaften)
- Beachtung der zwingenden Normen des Konsumkreditgesetzes (KKG) bzw. des Konsumentenschutzes