Definition
- Leasing, bei dem bewegliche Sachen an Unternehmen gegen gestaffelte Entschädigung (Leasingraten) zum Gebrauch überlassen werden
Zulässigkeit
- ja
Funktion
- Liquiditätsschonende Betriebsmittelbeschaffung
Charakteristik
- Keine weiteren Einschränkungen als beim allgemeinen Leasing